Wie oft muss mein Moped, Roller oder Motorrad zur § 57a-Begutachtung?

Alle Fahrzeuge bis Erstzulassung bis Februar 2020 müssen jährlich zur sogenannten „Pickerl“-Überprüfung.  

Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab März 2020 das erste Mal nach drei Jahren, dann nach zwei Jahren und danach jährlich. 

Die Begutachtung kann ein Monat vor bzw. vier Monate nach dem gestanzten Monat auf der Plakette durchgeführt werden.  

Winter Öffnungszeiten


November bis Jänner

Dienstag bis Freitag

von 14 bis 18 Uhr

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